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   BFH, 19.05.2006 - II B 88/05   

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https://dejure.org/2006,12386
BFH, 19.05.2006 - II B 88/05 (https://dejure.org/2006,12386)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2006 - II B 88/05 (https://dejure.org/2006,12386)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - II B 88/05 (https://dejure.org/2006,12386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § ... 128 Abs. 2; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 6; ; StPO § 26a; ; ZPO § 41 ff.; ; AO 1077 § 171 Abs. 10 Satz 2; ; AO 1077 § 171 Abs. 4; ; AO 1077 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1077 § 181 Abs. 5; ; AO 1077 § 171 Abs. 10; ; AO 1077 § 171 Abs. 3; ; AO 1077 § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

  • datenbank.nwb.de

    Ablaufhemmung nach Betriebsprüfung, bei Folgebescheiden und durch Einlegung eines Einspruchs; greifbar gesetzwidrige Behandlung eines Befangenheitsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches ; Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter im Fall der unberechtigten Verwerfung eines zulässigen Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich ; Ablehnung eines Richters wegen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    aa) Nach dem BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91 (BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425), das zu der --auch im Streitfall zu beachtenden-- Rechtslage vor Anfügung des § 171 Abs. 10 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) mit Wirkung ab dem 27. Juni 1998 ergangen ist, erstreckt sich die Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO 1977 nicht auf Besteuerungsgrundlagen, die gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 gesondert festzustellen und deshalb nicht Gegenstand einer Außenprüfung beim Steuerpflichtigen sind.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    Auch muss das Schriftstück, das in dem Bescheid in Bezug genommen wird, dem Steuerpflichtigen nicht notwendigerweise gleichzeitig übersandt werden; es genügt vielmehr, wenn es sich bereits in seinen Händen befindet (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1, BStBl II 1992, 219).
  • BFH, 21.05.2001 - II R 55/99

    Volkseigentum - Abtretungsvertrag - Rückübertragung eines Grundstücks -

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    In dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 55/99 (BFH/NV 2001, 1377) ging es darum, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid, in dem ein bestimmter Lebenssachverhalt rechtsirrig als steuerbar bezeichnet worden war, dahin gehend ausgelegt werden kann, dass tatsächlich ein anderer Sachverhalt besteuert worden ist.
  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    c) Die vom FG herangezogene Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 III S 7/98, BFH/NV 1999, 945, und vom 24. Juni 1999 IV B 76-79/88, BFH/NV 2000, 53) betrifft jedoch nur Ablehnungsgesuche, über die im selben Verfahren bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden worden ist.
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 88/05
    Dies gilt auch dann, wenn einem Richter wegen der Verletzung der Prozessförderungspflicht eines der Beteiligten --wofür im Streitfall zudem weder nach den Feststellungen des FG noch nach dem Akteninhalt Anhaltspunkte vorliegen-- "der Geduldsfaden reißt" und das Spannungsverhältnis auf Vorgängen in einem anderen Verfahren beruht (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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